Tipp
Sicher durch den Winter – Aber bitte ohne Streusalz

Von: Tanja Neumann

16. Januar 2021

(Foto: Paul)

Keine Frage, bei Glätte herrscht zum Schutz der sich dort bewegenden Personen Streupflicht auf Gehwegen. Womit gestreut werden darf, regelt jede Kommune für sich.

 

Was gilt in Zweibrücken?

In der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen des Umwelt- und Servicebetriebs Zweibrücken (UBZ) ist dies genau geregelt:

„Gestreut werden darf nur mit abstumpfenden Stoffen, wie z. B Asche, Sand, Sägemehl; die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten. Ihre Verwendung ist nur erlaubt

  1. in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,
  2. an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen, Rampen, Brückenauf‑ oder ‑abgängen, starken Gefälle‑ bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.“

 

Warum also ist die Verwendung von Streusalz (bis auf die genannten Ausnahmefälle) verboten?

  1. Streusalz (auch „Auftausalz“ oder „Tausalz“) fließt mit dem Schmelzwasser in die Kanalisation ab und gelangt nach Durchlaufen der Kläranlage in Bäche und Flüsse. Wasser mit erhöhter Salzkonzentration ist gesundheitsschädlich bis toxisch für die darauf angewiesenen Tiere. Zusätzlich kann Streusalz mit dem Schmelzwasser direkt ins Grundwasser sickern. Versalzenes Grundwasser kann nicht mehr als Trinkwasser benutzt werden.
  2. Streusalz schädigt am Straßenrand wachsende Pflanzen, entweder durch direkten Kontakt, der die Pflanzen verätzt, oder durch Anreicherung im Boden, die letztlich zu mangelnder Wasserversorgung und Nährstoffungleichgewichten führt. Beides kann zu verstärkter Anfälligkeit der Pflanzen gegenüber Krankheiten und vorzeitigem Absterben führen.
  3. Hohe Salzgehalte beeinträchtigen die Stabilität des Bodens (Verschlämmung) und schädigen Bodenlebewesen.
  4. Salze greifen zahlreiche Materialien, darunter auch die von Fahrzeugen und Bauwerken an. Besonders problematisch ist dies bei Baudenkmälern.
  5. Bei Tieren kann das Laufen auf mit Streusalz behandelten Flächen zu Entzündungen der Pfoten führen.

 

Was kann unter Verzicht auf Streusalz am besten getan werden, um Gehwege im Winter umweltfreundlich zu sichern?

  1. Zeitnah nach dem Schneefall schippen, bevor der Schnee festgetreten ist. Dies spart bereits in den meisten Fällen den Einsatz von Streumitteln.
  2. Abstumpfende Mittel wie Splitt, umweltfreundliches Granulat, Sand oder mineralische, stumpfe Streumittel verwenden. Diese bringen das Glatteis nicht zum Schmelzen, sondern sorgen dafür, dass Schnee und Eis trittfest werden und dadurch die Rutschgefahr sinkt. Holzspäne tun dies nicht ausreichend und sind deshalb nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ungeeignet. Energieintensiv hergestellte Streumittel wie Blähton sollten nur sparsam eingesetzt werden. Ob ein Streumittel salzfrei und umweltfreundlich ist, erkennt man am Blauen Engel auf der Verpackung.
  3. Nach der Schneeschmelze den ausgestreuten Splitt zusammenkehren und beim nächsten Schneefall wiederverwenden oder entsorgen.

 

Kommt sicher durch den Winter!

 

(Quellen: Umweltbundesamt, Bayerisches Amt für Wasserwirtschaft, SWR Fernsehen)

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